Das Gelbe Band
Voller Früchte hängen die Obstbäume in vielen Jahren – meist bei Apfel, Birne, Zwetschge und auch andere Arten. Für einige Baumbesitzer ist der Segen zu groß, für andere die Ernte nicht (mehr) möglich. Grundsätzlich ist es aber nicht erlaubt, fremdes Obst einfach zu pflücken! Die Früchte gehören dem Grundstücksbesitzer/ Baumeigentümer.
Es gibt keine „herrenlosen“ Bäume – egal ob am Wegesrand, in freier Landschaft, im (Kur)Park oder im Garten! Vermeintlich „freie“ Bäume sind oftmals im Eigentum der Gemeinde, des Landkreises, des Bundes oder eines Landwirts. Die Obstbäume können bereits verpachtet und damit in Pflege und Nutzung sein.
Nur wirklich wild aufgewachsene Obstbäume dürfen nach Gesetzeslage in geringem Umfang beerntet werden, was praktisch nie der Fall ist.
Für Klarheit soll das Gelbe Band sorgen. Baumeigentümer markieren ihre Bäume und geben sie ausdrücklich für die Ernte frei. Denn es wäre viel zu schade, das reife und ungenutzte Obst verkommen zu lassen.
Mehr Informationen zum gelben Band finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.