Gelbes Band im Landkreis Traunstein


gelbes band quer

Bild (v.l.): Kreisvorsitzender Florian Seestaller, Kreisfachberater Markus Breier, Bürgermeister Fridolfing Johann Schild, Alois Stadler (OGV Pietling) und Annemarie Frumm (1. Vors. OGV Fridolfing) beim Anbringen der ersten gelben Bänder 2022. (Foto: Ramona Oswald/ Gemeinde Fridolfing)

Gelbes Band im Landkreis Traunstein

Überreich voll Früchte hängen die Obstbäume in vielen Jahren – meist bei Apfel, Birne, Zwetschge und auch andere Arten. Für einige Baumbesitzer ist der Segen zu groß, für andere die Ernte nicht (mehr) möglich. Grundsätzlich ist aber nicht erlaubt, fremdes Obst einfach zu pflücken! Die Früchte gehören dem Grundstücksbesitzer/ Baumeigentümer. Es gibt keine herrenlosen Bäume – egal ob am Wegesrand, in freier Landschaft, im (Kur)Park oder im Garten! Vermeintlich „freie“ Bäume sind oftmals im Eigentum der Gemeinde, des Landkreises, des Bundes oder eines Landwirts. Die Obstbäume können bereits verpachtet und damit in Pflege und Nutzung sein. – Nur wirklich wild aufgewachsene Obstbäume dürfen nach Gesetzeslage in geringem Umfang beerntet werden, was praktisch nie der Fall ist.

Für Klarheit soll das Gelbe Band sorgen. Baumeigentümer markieren ihre Bäume und geben sie ausdrücklich für die Ernte frei. Denn es wäre viel zu schade, das wirklich ungenutzte Obst verkommen zu lassen.

Hinweise für die Beerntung

  • Die Beerntung der Bäume erfolgt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.
  • Mit den Bäumen ist sorgsam, pfleglich und respektvoll umzugehen.
  • Nur eigene Erntegeräte (Leitern, Pflückstangen, etc.) verwenden.
  • Mit naturtypischen Gefahren (rutschiges Fallobst, einsackende Wühlmausgänge, etc.) ist selbstverständlich zu rechnen.

Hinweise für Baumbesitzer

  • Das Gelbe Band gibt den Baum zur Beerntung frei und erlaubt hierfür das Betreten des (Privat-)Grundstücks.
  • Nur Bäume freigeben, die augenscheinlich stabil erscheinen (Verkehrssicherungspflicht).
  • Wir raten vom Bereitstellen von Erntegeräten (Leitern, Pflückstangen, etc.) ab, weil für deren Funktionstüchtigkeit eingestanden werden müsste (Haftung). Soll die Ernte nur vom Boden erfolgen, ist vor Ort darauf hinzuweisen.
  • Gefahrenquellen auf dem Grundstück bedenken und ggf. sichern (alte offene Grube, etc)
  • Versicherungsschutz besteht ggf. in der eigenen (Grundbesitzer-)Haftpflichtversicherung.

Ökologischer Hinweis

Selbstverständlich ist vor Ort verbliebenes Obst nicht verloren, sondern dient allerhand Tieren als Nahrung und geht letztlich in den Nährstoffkreislauf zurück. Wer Fallobst (zumindest teilweise) belässt, fördert die Vielfalt im Obstanger.

Information

Das Gelbe Band erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gartenbauverein und/oder der Gemeindeverwaltung bzw. im Rathaus.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr örtlicher Gartenbauverein, der Kreisverband und der Kreisfachberater am Landratsamt Traunstein zur Verfügung.

Stand: 01.09.2023

TIPP – Den Text als Infoblatt  herunterladen

Infoblatt Gelbes Band (pdf)


Weiterführende rechtliche Betrachtung unter folgender Datei:

Wer haftet bei Beerntung fremder Obstbäume? (Rainer Hilsberg, TASPO Baumzeitung 02/2021)